01.10.2024

Patientenverfügung

Worum geht es?

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie nach einem schweren Unfall oder im Endstadium einer Krankheit wünschen und welche Sie nicht wünschen.

Sie stellen damit sicher, dass Ihr Wille am Ende Ihres Lebens auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können.

Sie sind nicht verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen. Die Verfügung ist persönlich und kostenlos. Sie können Sie zu jeder Zeit verfassen und ändern.

Gut zu Wissen

Beim Verfassen einer Patientenverfügung müssen Sie urteilsfähig sein. Keine Drittperson kann sie an Ihrer Stelle verfassen.

Die Patientenverfügung muss Ihrem wirklichen Willen entsprechen und darf nicht unter Druck entstanden sein.

Für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind nur Patientenverfügungen bindend, die datiert und von Hand unterschrieben sind.

Aufbewahrung

Die Patientenverfügung sollte an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden, damit sie im Notfall schnell gefunden wird. Eine Kopie kann den Angehörigen, weiteren Vertrauenspersonen sowie der Hausärztin, dem Hausarzt abgegeben werden. Empfehlenswert ist eine Hinweiskarte auszufüllen und ins Portemonnaie zu legen.

Weitere Informationen

Wegleitung zum Thema Patientenverfügung: www.fmh.ch/patientenverfuegung

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